Nach Aufwand, als Kontingent oder im Paket: Wir agieren als externe Rechtsabteilung – ohne versteckte Kosten und ohne verborgene Klauseln. Transparent bieten wir verschiedene Vergütungsmodelle an. Diese decken die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten ab, vom Einzelunternehmen bis hin zum Großkonzern. Frei nach dem Motto: Was ist Ihnen hochwertige Rechtsberatung für Ihren Fall bzw. Ihr Unternehmen wert?
Jeder Mandant und jedes Mandat sind unterschiedlich. Mit fast allen Mandanten schließen wir eine spezielle Vergütungsvereinbarung ab. Oft agiert unsere IT-Recht-Kanzlei als externe Rechtsabteilung – eine langfristige und vertrauensvolle Aufgabe. Daher ist es uns ein Anliegen, unser Kostenmodell möglichst transparent zu gestalten.
Als Fachanwälte für IT-Recht gilt für uns das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es schreibt für sog. förmliche Verfahren die Mindesthöhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren vor. Außerdem hält es Rechtsanwälte dazu an, die Vergütung für darüber hinausgehende Beratungen mit ihren Mandanten frei zu vereinbaren.
Unsere Stundensätze
Gesetzliche Anwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Wert der Streitsache. In den Vergütungsvereinbarungen sind wir als Kanzlei hingegen frei in der Gestaltung unserer Stundensätze.
Umfang | Stundensatz (netto zzgl. USt.) |
---|---|
1 Stunde | 300 EUR |
im Voraus gebuchtes Kontingent | |
ab 20 Stunden (2,5 Tage) | 275 EUR |
ab 40 Stunden (1 Woche) | 250 EUR |
SDS – Ihre externe Rechtsabteilung
Verschiedene Beratungspakete bieten wir unseren Mandanten als externe Rechtsabteilung zu monatlich fixen Kosten an. Auf diese Weise stehen wir Ihnen auf Abruf mit Rechtsberatung zur Seite, wenn es mal brennen sollte. Ganz ohne, dass Ihnen dadurch Personalkosten entstehen
Externe Rechtsabteilung „Smart“
500 EUR
- beliebige Anzahl telefonischer Beratungsgespräche (je bis zu 10 Min.) zu allen Themen innerhalb der Tätigkeitsfelder von SDS
Externe Rechtsabteilung „Business“
1.500 EUR
- beliebige Anzahl telefonischer Beratungsgespräche (je bis zu 10 Min.) zu allen Themen innerhalb der Tätigkeitsfelder von SDS
- pro Monat die ersten bis zu vier Stunden des vergütungspflichtigen Aufwands von SDS in außergerichtlichen Tätigkeiten
- rabattierter Stundensatz von 275 EUR netto für alle Leistungen
Externe Rechtsabteilung „Corporate“
2.500 EUR
- beliebige Anzahl telefonischer Beratungsgespräche (je bis zu 10 Min.) zu allen Themen innerhalb der Tätigkeitsfelder von SDS
- pro Monat die ersten bis zu acht Stunden des vergütungspflichtigen Aufwands von SDS in außergerichtlichen Tätigkeiten
- rabattierter Stundensatz 250 EUR netto für alle Leistungen
Rechtsberatung? Konkret, zuverlässig, planbar
Sie wünschen sich Planungssicherheit bei Rechtsberatungskosten? Gerade in juristischen Angelegenheiten fällt es Unternehmen oft schwer, ein geplantes Budget im Griff zu behalten. Fragen Sie uns im Einzelfall gerne nach einem Festpreis.
In einer sogenannten „Vergütungsvereinbarung“ berücksichtigen wir als externe Rechtsabteilung alle Kosten: unser Stundenkontingent sowie pauschale Einzelleistungen und anderweitig abzurechnende Leistungen. Konkret, zuverlässig, planbar.