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Auf IT-Recht und Datenschutz spezialisierter Anwalt

Unsere Spezialisierung

Von Fall zu Fall entwickeln wir eine passgenaue juristische Vorgehensweise. Darin stimmt ein auf Datenschutz spezialisierter Anwalt aus unserer Kanzlei für Datenschutz und IT-Recht gemeinsam mit Ihnen als Mandanten alle relevanten Themen ab, die für eine rechtliche Absicherung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation von Bedeutung sind

Datenschutz & Datensicherheit

In Zeiten von DSGVO, Abmahnwellen & Co. sind Unternehmen und Organisationen für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Jeder auf Datenschutz spezialisierte Anwalt weiß, dass Mandanten oft schon ein konkretes Projekt oder eine konkrete Frage haben, wenn sie rechtliche Unterstützung suchen. 

Häufig werden wir als Datenschutz-Kanzlei hinzugezogen, um eine Datenschutzvereinbarung zu erstellen oder die DSGVO-Konformität der Datenschutzerklärung anwaltlich zu prüfen. Oft ist dies der Fall, wenn ein Unternehmen eine App entwickelt hat und diese nun im jeweiligen App Store angeboten werden soll. 

In anderen Fällen kommen unsere Datenschutz-Anwälte dann ins Spiel, wenn Mandanten einer gegnerischen Rechtsabteilung gegenüberstehen – und selbst über keine hausinternen Juristen verfügen. In Datenschutz-Bußgeldverfahren oder bei Datenschutzverletzungen stellen wir Ihnen einen erfahrenen, auf Datenschutz spezialisierten Rechtsanwalt an die Seite. 

Auch bei einer Stellungnahme gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem eigenen Betriebsrat, dem Datenschutzbeauftragten oder betroffenen Personen unterstützen wir als Kanzlei für Datenschutzrecht mit entsprechendem Know-how und Fingerspitzengefühl.

Datensicherheit & Informationssicherheit für Unternehmen

Ein sogenannter „Incident“ ist passiert? Als Folge einer solchen Datenpanne erreichen uns etliche unserer Mandate im Bereich Daten- & Informationssicherheit. Dabei sind die Fallgestaltungen vielseitig: vom gezielten Hackerangriff bis hin zum versehentlichen Abfluss von Informationen durch eigene Mitarbeiter kennen wir als Datenschutz-Anwälte alle Ausprägungen.

Wie geht man nun als Unternehmen mit solch einer „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ um?

Ein auf Datenschutzrecht spezialisierter Rechtsanwalt berät Mandanten in verschiedene Richtungen:

  • Wie sollten Sie mit dem Vorfall gegenüber der Aufsichtsbehörde umgehen: melden oder nicht melden?
  • Was machen Sie mit dem Übeltäter: kündigen, arbeitsrechtlich sanktionieren?
  • Wie sieht es mit Regressansprüchen aus?
  • Wie sollten Sie sich gegenüber den betroffenen Personen (Geschädigten) verhalten?

Ein weiterer zentraler Rechtsbereich ist für uns als Datenschutzrecht-Kanzlei die Informationssicherheit: Geschäftsgeheimnisse geraten in die falschen Hände, Konkurrenten verwenden firmeninternes Know-how, bestehende Kunden werden von ehemaligen Mitarbeitern gezielt abgeworben etc. In diesen Fällen beraten wir unsere Mandanten juristisch und vertreten sie – wo notwendig – auch vor Gericht

Wir beraten gerne zu

  • Datenschutzgesetz
  • Datensicherheit
  • Informationssicherheit
  • Datenverlust
  • Datenbankschutz
  • Arbeitnehmerdatenschutz, Beschäftigtendatenschutz
  • Datenschutzverletzung
  • Anzeige wegen Datenschutzverletzung
  • Verstoß gegen den Datenschutz
  • Datenschutzerklärung vom Anwalt
  • Geheimnisschutzgesetz
  • Betriebsvereinbarung zu IT-Systemen und EDV
  • IT-Sicherheitsrecht
  • Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen Datenschutz & DSGVO
  • Nachprüfungsverfahren
  • Datenschutzfolgeabschätzung nach DSGVO
  • Auftragsverarbeitung (früher: Auftragsdatenverarbeitung)
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit
  • Privacy
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

 

IT-Compliance & Due Diligence

Kein Unternehmenskauf ohne rechtliche Due Diligence-Prüfung. Sobald ein zu kaufendes Unternehmen mit Software handelt oder auch nur damit arbeitet, kommt das IT-Recht ins Spiel – und damit oft auch ein Compliance-Anwalt, der die Due Diligence-Prüfung durchführt.

Folgende Fragen prüfen wir im Hinblick auf IT-Compliance: 

  • Welche Haftungsrisiken ergeben sich für den Käufer aus IT-rechtlicher Sicht, wenn er das Unternehmen übernimmt?
  • Ist die genutzte Software ausreichend lizenziert?
  • Agiert das Unternehmen beim Einsatz von Open Source-Software rechtskonform?
  • Können die relevanten Datenbestände im Unternehmen zulässigerweise genutzt werden?
  • Sind die vorhandenen IT-Betriebsvereinbarungen aus Sicht des Käufers akzeptabel – und wie geht das Unternehmen bislang mit dem Beschäftigtendatenschutz um? 
  • Wurden vorhandene Pflichten zur IT-Sicherheit erkannt und angemessen umgesetzt?

Diese und weitere IT-rechtliche Themen klären wir, wenn wir als Compliance-Kanzlei beauftragt werden.

IT-Compliance trifft Due Diligence

Due-Diligence-Verfahren werden manchmal auch als interne Compliance-Maßnahme durchgeführt. Oft nennt sich diese Prüfung „Gap-Analyse“ – tatsächlich geht es jedoch um dieselbe Frage: Wie weit ist der IST-Zustand vom SOLL-Zustand entfernt? Welche Lücken können geschlossen werden?

Ein besonderer Auslöser für eine Gap-Analyse kann der unverhoffte Kontakt mit einer Aufsichtsbehörde sein. Diese leitet ein Nachprüfungsverfahren ein, in dem sie die Zustände in einem Unternehmen, einer Behörde oder sonstigen Einrichtung – meist mit einem klaren thematischen Fokus – nachprüft. Hier kommen SDS Rechtsanwälte ins Spiel.

Wir begleiten unsere Mandanten als Compliance-Anwälte durch eine interne oder externe Due Diligence-Prüfung. Dafür zeigen wir etwaige Defizite im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen auch über den thematischen Fokus der Behördenanfrage hinaus. Darüber hinaus beraten wir diskret und praxisorientiert bei der Beseitigung von Defiziten.

Wir beraten als Compliance-Kanzlei zu

  • IT-Compliance & Compliance-Recht
  • Due-Diligence-Prüfung
  • rechtliche Due-Diligence
  • Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen
  • Hinweisgeberschutz / Whistleblowing
  • Compliance Management
  • Code of Conduct
  • Risikomanagement

 

Digitalisierung & Datenrecht

Digitalisierung ist ein Thema, das Mandanten aus Unternehmen, Organisationen und öffentlicher Hand beschäftigt – gleichermaßen „intern“ und „extern“. In beiden Fällen beraten wir als Anwaltskanzlei für Digitalisierung und Datenrecht praxisorientiert und konkret.

Digitalisierung innerhalb der Organisation

Aus interner Perspektive ergeben sich diverse Rechtsfragen, in der Regel aus konkreten Vorhaben in den Fachabteilungen heraus:

  • Darf für einen bestimmten Zweck eine bestimmte Software genutzt werden? Und wenn ja, welche Voraussetzungen gibt es? 
  • Welche bislang nicht genutzten (oder gar nicht erhobenen) Daten dürfen wie verwertet werden? 

Bei Digitalisierungsprojekten spielen zudem häufig Formfragen eine Rolle: viele Rechtsgeschäfte sind formbedürftig, d.h. ohne Beachtung von bestimmten Formanforderung nichtig. Als Fachanwälte für IT-Recht geben wir unseren Mandanten Orientierung und belastbare Handlungsempfehlungen.

Digitalisierung von Produkten & Leistungen

Die externe Sicht auf das Thema Digitalisierung wird dann interessant, wenn unsere Mandanten Produkte entwickeln, die wiederum bei ihren Kunden Abläufe digitalisieren sollen. In diesem Fall prüfen und gestalten wir als Digitalisierungs-Kanzlei ganze Geschäftsmodelle mit. Auf diese Weise können unsere Mandanten fehlerhafte Investitionen vermeiden oder die Potentiale von digitaler oder hybrider Wertschöpfung vollkommen erschließen.

Besonders achten unsere Fachanwälte für IT-Recht dabei auf die juristische Machbarkeit von Digitalisierungsprojekten auf deutscher und EU-weiter Ebene, wie z. B. die Einhaltung des Rechtsrahmens für Maschinendaten. Denn ob ein auf Informationen beruhendes Geschäftsmodell zulässig durchgeführt werden kann oder an datenrechtlichen Vorgaben scheitert, entscheidet maßgeblich über den Erfolg dieses digitalen Geschäftsmodells.

Wir beraten als Kanzlei für Digitalisierung zu

  • Automatisierung
  • Big Data
  • Datenrecht
  • Internet of Things (IoT)
  • Künstliche Intelligenz (KI)
  • Machine to Machine-Kommunikation (M2M)
  • Maschinendaten
  • New Work
  • Robotics

IT-Vertragsrecht

Unsere häufigsten Mandanten im IT-Vertragsrecht sind Anbieter oder Nachfrager von IT-Leistungen. Sie arbeiten an einem Projekt, z. B. dem Auftrag, eine Software zu entwickeln oder ein neues System in ihrem Unternehmen einzuführen. Damit die Mandanten rechtlich abgesichert sind, übernimmt in der Regel ein Anwalt für IT-Vertragsrecht die Gestaltung und Verhandlung der IT-Verträge im Projekt.

Gerne entwickeln wir als Kanzlei für Datenschutz und IT-Recht individuelle Musterverträge für sich wiederholende IT-Projekt-Szenarien, um den Verhandlungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu minimieren. Die öffentliche Hand als größter Abnehmer der IT-Branche in Deutschland benutzt unter anderem EVB-IT-Verträge als „Allgemeine Einkaufsbedingungen“ für den Bezug von IT-Leistungen. Im Umgang mit EVB-IT Verträgen, wie z.B. dem neuen EVB-IT Cloud, haben wir Praxiserfahrung.

Wenngleich sich ein Anwalt für IT-Vertragsrecht zumeist mit Software befasst, beraten wir auch zu Verträgen für den Ein-/Verkauf von Hardware oder prüfen und gestalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 

Ein weiterer Bereich im IT-Vertragsrecht, der in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die vertragliche Gestaltung für den Umgang mit Informationen außerhalb des Datenschutzrechts.

Wir beraten als Anwälte für IT-Vertragsrecht zu

  • Softwareerstellung: klassisch (Wasserfall) oder agil (Scrum)
  • EVB-IT-Verträge
  • Hosting-Verträge
  • Wartungsverträge
  • IT-Vergaberecht
  • Softwareüberlassungsvertrag
  • Werkvertrag für Software
  • Vertrag für Softwareentwicklung
  • IT-Outsourcing-Vertrag
  • Gewährleistung bei Softwareprojekten
  • Software-as-a-Service (SaaS), IaaS, PaaS, XaaS

 

Urheber- & Lizenzrecht

Ein Lizenzrecht-Anwalt im IT-Bereich vertritt Urheber – meist Softwarehersteller – im Kampf gegen Softwarepiraterie. Als IT-Fachanwälte setzen wir neben Fällen im Softwarerecht auch die Urheberrechte von Fotografen und anderen Kreativen durch

Genauso vertreten wir als Anwälte für Softwarerecht und Lizenzrecht verschiedene Unternehmen, die dem Vorwurf einer Unterlizenzierung ausgesetzt sind. Wir begleiten sie bei der Durchführung eines Lizenzaudits.

In den juristischen Bereich Urheber- & Lizenzrecht fallen außerdem verwandte Schutzrechte, wie das Recht am Lichtbild (z. B. Produktfotos, die unrechtmäßig von Marktbegleitern kopiert wurden) oder das Recht des Datenbankherstellers (z. B. Datenbankinhalte, die durch Wettbewerber kopiert und verwendet werden).

Wir beraten als Anwälte für Urheber-, Software & Lizenzrecht zu

  • Lizenzrecht für Software
  • Softwarerecht
  • Open Source Software (OSS)
  • Embedded Systems
  • Nutzungsrecht
  • Urheberrecht

Arbeitsrecht

Wir sind Ansprechpartner für Arbeitgeber und Betriebsräte zu rechtlichen Themen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und IT-Recht.

Bei SDS Rechtsanwälte beraten wir Mandanten unter anderem zu folgenden Fragestellungen:

  • Wie gestalten sie eine IT-Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten? 
  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen Einblicke in das Postfach eines Arbeitnehmers genommen werden? 
  • Wer haftet für den Social-Media-Auftritt des Unternehmens?
  • Darf – oder muss sogar – einem Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn dieser die hausinternen IT-Sicherheitsrichtlinien ignoriert?

Das weite Feld des Beschäftigtendatenschutzes umfasst längst nicht nur den Umgang mit Führungszeugnissen, die Art und Weise von internen Ermittlungen oder die digitale Führerscheinkontrolle im Rahmen des Flottenmanagements für Dienstwagen – ganz zu schweigen von deren GPS-Ortung. In unserer Datenschutz-Kanzlei gibt es für jedes dieser Themen einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Ergänzend begleiten wir auch klassische Fragen und Bedarfe von Arbeitgebern, wie die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen oder Kündigungen von Arbeitnehmern.

Wir beraten unter anderem zu

  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Abmahnung und Kündigung
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Home-Office / mobiles Arbeiten
  • Flottenmanagement
  • digitale Führerscheinkontrolle
  • Internal Investigations: Ermittlungen im Unternehmen
  • Arbeitszeugnis

 

Vertrieb und Wettbewerb

Hardware, Software und Informationen sind Handelsgüter. Daher gehört es als Anwälte für Datenschutz- und IT-Recht zu unseren Aufgaben, Vertriebsverträge zu gestalten und Unternehmen zu IT-Vertriebsstrukturen zu beraten. Ebenso beraten wir Einkaufs- oder Verbundgruppen in der vertraglichen Gestaltung beim Erwerb von gebündelten IT-Leistungen. Auch Forschung und Entwicklung (F&E) fallen in den Bereich unserer juristischen Spezialisierung.

Auch für Anbieter von IT-Leistungen gestalten wir gesellschaftsrechtliche Besonderheiten, um z. B. als projektbezogene Arbeitsgemeinschaft an Ausschreibungen teilzunehmen oder als Joint Venture Ressourcen zu bündeln. 

Unsere Expertise als Datenschutzkanzlei setzen wir auch im Umgang mit Informationen im Vertrieb für unsere Mandaten ein: Wir verteidigen die Beworbenen juristisch gegen Kaltakquise oder die Zusendung von Spam (unverlangte Werbung). Auf Seiten der Werbetreibenden sind wir als Anwälte für Datenschutz beratend tätig, um den Einsatz von Werbemitteln und die Art und Weise der Kundenansprache ebenso praxisnah wie rechtskonform zu gestalten.

Wir beraten zu

  • Umgang mit Vertriebsdaten
  • Vertriebsverträge & Vertriebsstrukturen für IT-Produkte
  • unverlangte Werbung (SPAM)
  • rechtskonforme Kundenansprache
  • Reaktion auf Werbemaßnahmen von Konkurrenten
  • Datenbasierte Geschäftsmodelle
  • Hybride Wertschöpfung

Immobilienwirtschaft & Datenschutz

Im Mietrecht befassen wir uns als Kanzlei mit Schwerpunkt auf Datenschutz und IT-Recht besonders mit „neuartigen“ Fragestellungen. Hierin vertreten wir Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Mieter gleichermaßen mit der kombinierten Expertise aus Fachanwälten für Mietrecht und IT-Recht.

Die zunehmende Digitalisierung von Gebäuden – auch jenseits der bisherigen Gebäudetechnik – führt durch den Einbau von diversen Sensoren zu neuen Datenbeständen. Diese wollen von vielen Stellen ausgewertet oder anderweitig genutzt werden. Darüber hinaus können durch die Mitvermietung von Smart Home-Produkten „neue“ Pflichten (z. B. Sicherheitsupdates) und Haftungsfragen für Vermieter entstehen.

Als Rechtsanwälte helfen wir dabei zu klären, wie die Kosten für Baumaßnahmen verteilt werden, Geräte gesetzeskonform betrieben werden können – und ob Mieter den Einbau dieser Technologien zu dulden hat.

Ergänzend zu IT-rechtlichen Fragestellungen beraten und begleiten unsere Fachanwälte Vermieter auch gerne zu klassischen Bedarfen wie der Beitreibung von ausstehenden Mieten (Zwangsvollstreckung), der Räumung von Mietobjekten, der Prüfung und Erstellung von Mietverträgen, Nachträgen und Pachtverträgen. Außerdem sind wir Ansprechpersonen für rechtliche Fragestellungen in Bezug auf Mietmängel, Mietminderungen, Modernisierung und Mietnebenkosten.

Wir beraten als Fachanwälte für Mietrecht zu

  • Ladeinfrastruktur E-Mobility
  • Videoüberwachung 
  • Smart Home
  • Kostenverteilung von IT-bedingten Baumaßnahmen
  • klassischen Mietrechtsfragen: Mietzahlungen, Räumung, Erstellung von Mietverträgen, Mietmängel, Mietminderung, Modernisierung, Mietnebenkosten

Fachanwalt für Datenschutz: Gibt es nicht! Oder?

Von den Rechtsanwaltskammern werden die Fachanwaltsbezeichnungen verliehen, die in der Fachanwaltsordnung vorgesehen sind. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Datenschutz“ oder „Fachanwalt für Datenschutzrecht“ darf also kein Anwalt in Deutschland führen. Trotzdem gibt es Anwälte, die sich auf Datenschutzrecht spezialisiert haben und darin über besondere Kenntnisse verfügen.

SDS Rechtsanwälte ist eine solche auf Datenschutz spezialisierte Kanzlei. Gleich mehrere unserer Partner und Anwälte führen die Bezeichnung „Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)“ und sind darüber hinaus zum Datenschutzbeauftragten ausgebildet. Jeder Rechtsanwalt mit einem derartigen Hintergrund kann daher zurecht als Experte und auf Datenschutz spezialisierter Anwalt bezeichnet werden.